BMA - Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG
28.08.2013

BMA sichert Patent über Wirbelschichttrocknung von Biomassen

Im Januar 2011 legte ein Wettbewerber Einspruch gegen ein für BMA erteiltes Patent (EP-B-1 1956326) zur Wirbelschichtverdampfungstrocknung ein. Die vermeintlichen Gründe: mangelnde erfinderische Tätigkeit und fehlende Neuheit.

Am 08.10.2012 fand eine mündliche Verhandlung vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes in Rijswijk, Niederlande statt. Als Ergebnis der Verhandlung verkündete der Vorsitzende den Beschluss, dass das Patent von BMA weiter bestehen bleibt und der Einspruch zurückgewiesen wird.

Nachdem nunmehr die Beschwerdefrist  abgelaufen ist, teilte das Europäische Patentamt am 10.05.2013 mit, dass das Einspruchsverfahren abgeschlossen sei. Damit bleibt das europäische BMA-Patent über Wirbelschichttrocknung von Biomassen in unveränderter Form bestehen.